Allgemeine Geschäftsbedingungen von Call-Cocktails

Stand: 20.01.2022

1. Geltungsbereich

Für Call-Cocktails gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Call-Cocktails schriftlich bestätigt worden sind.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Call-Cocktails

4. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

5. Stornierung

Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 60 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 60%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes.

Corona Storno Option: Abweichend von unseren Standard-Storno Bedingungen bieten wir bis zum 31.12.2022 eine kostenlose Stornierung bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung an. Bei Stornierung < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes.

6. Zahlung

a) Vor Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des erwarteten Auftragswertes per Überweisung zu Zahlen. Die Höhe Anzahlung kann der Auftragsbestätigung entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.

b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.

c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Call-Cocktails berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläserwerden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

8. Haftungsausschluss

a) Call-Cocktails haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

b) Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich und stellt bei Bedarf eine Abdeckung zur Verfügung, da eine Beschädigung z.B. von empfindlichen Parkett- oder Laminatböden durch Schmelzwasser von Eiswürfeln oder kleinere Flüssigkeitsmengen nicht ausgeschlossen werden kann. Call-Cocktails ist bemüht so sauber und sorgfältig wie möglich zu arbeiten und einen zusätzlichen Schutz (Gummimatte) mitzubringen. Wir können hier jedoch keine Haftung übernehmen.

c) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

d) Call-Cocktails ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

e) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Call-Cocktails keinerlei Haftung.

9. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.

10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen.

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

11. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Call-Cocktails wird ggf. zusätzlich berechnet.

12. Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet Call-Cocktails nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite / Social Media einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event -Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer München (für alle Standorte).

Messen / Sonstige Veranstaltungen

14. Preise

Mindestbestellwert pro Messetag beträgt 200 €. Die Preise und Mindestmengen gelten ausschließlich für München. Andere Lieferorte auf Anfrage.

15. Abbau/Abholung

Die Abholung von Getränken und Equipment erfolgt am letzen Messetag nach Messeende in Abhängigkeit von den Einfahrtszeiten auf das Messegelände. Der Zugang zu unserem Equipment muss frei sein. Sonderabholungen werden in Rechnung gestellt. Der Mindestbetrag dieser Rechnung beträgt 100 €.

16. Mietequipment

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Mietequipment nach Messeende sortiert bereitgestellt wird. Ist dies nicht der Fall, stellen wir den benötigten, anteiligen Personalaufwand in Rechnung. Die Leiheinheit bei Geschirr, Gläsern, Bestecken und Ausstattung entspricht einem Tag. Die Bereitstellung des Geschirrs vor Messebegin ist möglich und erfolgt gratis einen Tag vor Messebeginn.

17. Getränke

Die Getränke aus unserem Standardsortiment werden nach Verbrauch berechnet. Wir nehmen geschlossene, sortenreine Getränkegebinde wieder zurück, jedoch keine einzelnen Flaschen. Getränke außerhalb unseres Standardsortimentes können nicht zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt.

18. Speisen

Speisen werden nach vorliegender Mengenbestellung abgerechnet. Die Rücknahme von Lebens- und Genussmitteln, auch wenn diese Originale verpackt sind, ist nicht möglich bzw. können nicht mehr gutgeschrieben werden. Bereits eingekaufte Waren können nicht storniert werden.

19. Nachbestellung

Nachbestellungen für den folgenden Messetag sind bis 13:00 Uhr möglich.

20. Mengenreduzierung

Mengenreduzierungen während der Messelaufzeit sind aus logistischen Gründen nicht möglich.

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